Unfallinstandsetzung

Auto kaputtMan wünscht es niemanden, trotzdem passiert es schneller als man denkt: ein Unfall. Nun kommen viele Pflichten auf Sie zu: Versicherung, Polizei, Gutachter und Werkstatt. Wenn die organisatorische Pflicht abgesprochen ist, muss auch das Unfallauto wieder instand gesetzt werden. Das Ziel jeder Unfallinstandsetzung ist es dabei das Fahrzeug wieder so aussehen zu lassen, wie vor dem Unfall.

Die Klose Kfz-Service GmbH bringt Ihr Fahrzeug schnellstmöglich wieder auf die Straße. Dabei führen wir alle notwendigen Reparaturen streng nach den Herstellervorgaben durch und verwenden ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüsterqualität. Dadurch bleiben sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten. Wir reparieren Ihr Fahrzeug schnell, professionell und kostengünstig.

Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht

Kaskoschäden

Unter einem Kaskoschaden versteht man einen Schaden, bei dem es keinen Geschädigten gibt, sondern nur einen Versicherten. Dieser hat mit einer Versicherung einen sogenannten Kaskovertrag abgeschlossen, der in bestimmten Schadenfällen im vertraglich definierten Umfang haftet. Der Kaskoschaden ist im Gegensatz zum Haftpflichtschaden kein gesetzlicher Anspruch, sondern basiert auf dem Vertragsrecht.

Kaskoversicherungen gibt es als Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko deckt dabei Eigenschäden aus Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz, Feuer oder Explosionen, Brüche von Glasflächen, Wildschäden sowie Diebstahl, Raub und Einbruchsversuch ab (Achtung: Prüfen Sie den genauen Deckungsumfang und die Leistungsbedingungen in den allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen ab).

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben dem Umfang der Teilkasko zusätzlich den selbst verschuldeten Unfall.

Haftpflichtschäden

Im Gegensatz zum Kaskoschaden, bei dem der Anspruch des Halters aus einem Vertrag mit seiner Versicherung resultiert, ist der Anspruch bei einem Haftpflichtschaden im Gesetz (§823 BGB) geregelt. Vielfach nutzen Versicherer jedoch die Unwissenheit von Geschädigten aus, um diese davon abzulenken und zu suggerieren, dass Sie selber über Art und Umfang der Regulierung bestimmen dürften.

Grundsätzlich hat eine Haftpflichtversicherung nur eine Aufgabe: auf Grundlage der Gesetze haften und zahlen! 

Es spielt keine Rolle, ob Sie mit einem Kasko- oder einem Haftpflichtschaden zu uns kommen, auch im Haftpflichtschadenfall ist es Ihr uneingeschränktes Recht, die Werkstatt selbst auszuwählen. Sollten Sie eine Werkstattbindung in Ihrem Werkstattvertrag vereinbart haben, sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir helfen Ihnen gern!

Mit unseren drei Werkstattersatzwagen bleiben Sie auch während der Instandsetzung mobil. Bei einem Kasko-Schaden erfolgt die Abrechnung direkt über die gegnerische Versicherung.